KFA

Die Leistungen für KFA- PatientInnen werden in der Ordination nicht verrechnet, diese werden direkt über die KFA abgerechnet. Ausgenommen sind Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie z.B. Streptokokken-Rachenabstrich, ärztliche Atteste oder Impfungen außerhalb des geförderten Impfkonzeptes (FSME, Meningitis, Hepatitis A,…).

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Nach jeder Ordination erhalten Sie eine Honorarnote und ein Formular (Antrag auf Kostenrückerstattung), welche Sie beide (Formular ausfüllen) an Ihre Versicherung senden (Kopien selbst behalten). Die Basisversicherung, z. B. Wiener Gebietskrankenkasse, übernimmt 80 % des Kassentarifs für Ordination und Leistungen, die durchgeführt wurden. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, wird der restliche Betrag in der Regel zur Gänze von dieser übernommen. Manche Eltern sammeln die Honorarnoten mehrerer Arztbesuche und schicken diese in größeren zeitlichen Abständen den Versicherungen.

Bitte teilen Sie spätestens 24 Stunden vorher mit, falls Sie einen Termin nicht einhalten können.
Anderenfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden. Vielen Dank.